DJ Lippi-Carloso, die Partyfoxdisco.de
Hochzeits-und Party-DJ im Raum Dresden, Sächsische Schweiz

Honorar/Regeln

Zum Honorar (Basis-Honorar): (das ist immer die meist gestellte Frage...)

Immer nach Absprache, denn jede Veranstaltung ist anders und sehr individuell.
Prinzipiell liege ich im sächsischen Durchschnitt.
Das DJ-Honorar wird nicht an Hand der Anzahl der vorrausichtlich zu erwartenden Gäste ausgerichtet,
sondern nach der zur Verfügung gestellten DJ-Zeit zuzüglich zur Bereitstellung der Technik.

Professionalität muss nicht immer teuer sein, aber jede Dienstleistung hat auch seinen Preis.
Da ich alles alleine transportiere und aufbaue, sollte mit 60 Minuten Rüstzeit mit einfachem Setup
vor Veranstaltungsbeginn gerechnet werden.

In den wenigen Fällen ist der technische Aufwand etwas größer.
(Zusätzliches Licht, zusätzliche Außenbeschallung etc.) Das entscheidet aber der Kunde.
Zusätzlich kommt es mitunter auch auf die eventuell erschwerte Transport-Zugänglichkeit zu der Lokation an. (ohne Aufzug in oberen Etagen, mehrere steile Treppen, keine Parkmöglichkeit/Lademöglichkeit vor der Lokation, sehr lange Transportwege). Da ich alles allein transportiere und bereitstelle, wird sich das DJ-Honorar auch in dem angepassten Rahmen bewegen.
Fragen Sie einfach nach und lassen Sie sich ein Angebot machen.

Fazit:

Jede Veranstaltung ist sehr individuell, deswegen wird immer individuell verhandelt.
Bedenken Sie bitte dabei, das auch vor und nach der Veranstaltung Zeit für Sie investiert wird.
Da ich nach §19 UStG befreit bin von der Umsatzsteuer (Volksmund=Mehrwersteuer)
wird diese nicht mit auf der Rechnung angegeben. Brutto=Netto

Fahrtkosten:
Fahrt-und Ladepauschale 40,- Euro für jede Veranstaltung

Fakultative Zusatzleistung:

- zusätzliche Lautsprecherbox
   für z.B. Nachbarraum oder Außenterrasse ... inklus. Stativ und Cover weiß - pro Stück 50,- Euro
 
- Aufstellung von Beamer und Leinewand mit Ton-Anbindung an die Anlage ... 
  am Abend - 40,- Euro (ohne Zuspieltechnik für die Gäste- also bitte Laptop dafür selbst mitbringen)

 
Sprechen Sie mit mir über die Angebote, es  findet sich immer ein Weg.
Gern können wir auch einen Wohlfühl-Pauschalpreis ausmachen.

Meine allgemeinen DJ-Geschäftsbedingungen: (ja, - ein Regelwerk muss sein)

01. Absprachen:
Die mobile Diskothek verpflichtet sich, die besprochenen oder schriftlich festgehaltenen Bedingungen einzuhalten. Die Veranstaltung wird bevorzugt mündlich und persönlich oder telefonisch mit dem Veranstalter vorbesprochen. Auch um die Räumlichkeiten vorher zu sehen oder Details abzusprechen.
02. Rechtsgrundlage:
Es gilt geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland.
03. Verbindlichkeit:
Der Inhalt einer Auftragsbestätigung oder/und eines unterschriebenen Vertrages zwischen dem Veranstalter
und mir gilt als rechtlich verbindlich. Selbstverständlich für mich ebenso das gegebene Wort per Handschlag.
04. Verantwortlichkeit:
In meinen Veranstaltungen arbeite ich in Eigenverantwortung mit Rücksichtnahme auf Sitte und Anstand
mit dem höchsten Respekt gegenüber anderen Personen.
05. Veranstalterpflicht:
Der Veranstalter sorgt am Tag der Veranstaltung für einen sicheren Stromanschluss und übernimmt dessen Stromgebühren in voller Höhe. Weiterhin sorgt der Veranstalter für einen trockenen und standsicheren Aufstellplatz der DJ-Technik. Der Veranstalter hat Auskunft zu geben über seine Regelungen zur Schall-und Lärmeindämmung nach 22:00 Uhr, vor allem bei Lokation´s in Wohngebieten oder mit Zimmervermietung.
06. Veranstalter-Weisungen:
Weisungen von Seiten des Veranstalters werden akzeptiert und umgesetzt. Technische, zeitliche und inhaltsförmliche Veränderungen zur Veranstaltung werden gemeinsam mit dem Veranstalter rechtzeitig besprochen und rechtzeitig umgesetzt. Rechtzeitigkeit definiert sich aus der technischen und zeitlichen Machbarkeit am Veranstaltungstag vor Ort.
07. Haftung:
Falls durch Jux und Tollerei oder andere Umstände ein Schaden an der DJ-Technik entsteht, der durch gewalttätige äußere Einflüsse zustande gekommen ist, die ich als Diskotheker nicht zu verantworten habe,
haftet der Verursacher mit seiner Haftpflichtversicherung. Das gilt nicht für Elementarereignisse.
08. Stornierungsbedingungen:
Eine Stornierung meiner Dienstleistung trotz bestehenden Vertrag oder schriftlicher Auftragsbestätigung und gegebenen Wort ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn aus niederem Grund, wird eine Stornogebühr in voller Höhe des veranschlagten Honorars in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht bei plötzlicher Krankheit, Insolvenz oder Einfluss von Elementarereignissen.
Stornierungen auf Grund des Infektions-Schutzgesetzes sind beidseitig jederzeit kostenfrei möglich.
09. Fehlfahrten:
Eine Fehlanfahrt am Veranstaltungstag wegen Ausfall der Veranstaltung oder die Absage trotz Vorbesprechungstermin/Vertrag aus niederem Grund, oder eine Fehlanfahrt zum Vorbesprechungstermin zur Veranstaltung, wird mit 50,-Euro berechnet. Dies gilt nicht bei plötzlicher Krankheit, Insolvenz oder Einfluss von Elementarereignissen.
10. Veranstaltungs-Abbruch:
Bei Abbruch der Veranstaltung wegen Gefahr im Verzug, die ich als Diskotheker nicht zu verantworten habe und keine Elementarereignisse darstellen, wird das volle veranschlagte Honorar in Rechnung gestellt.
Ich, als Diskotheker handele dabei im eigenen Ermessen.
11. Ausfall DJ:
Ist es nicht möglich die Veranstaltung wegen kurzfristiger Krankheit selbst durchzuführen bemühe ich mich um passenden Ersatz für diese Veranstaltung zu den möglichst selben Bedingungen wie vereinbart. Wenn absolut kein DJ/Diskotheker/Musikunterhalter als Ersatz zur Verfügung steht, wird eine andere Regelung in beidseitigem Einverständnis gefunden.
12. Zahlungsbedingungen:
Das für die durchgeführte und vertraglich festgesetzte Veranstaltung offene Honorar wird am gleichen Abend
oder am frühen Morgen des Folgetages nach der Veranstaltung in Bar an den Diskotheker /Musikunterhalter
übergeben. Eine Überweisung kann nur mit einer geschlossenen Sondervereinbarung innerhalb der nächsten
10 Tage erfolgen.
13. GEMA-Gebühren: 
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass öffentliche Tanzveranstaltungen oder Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter GEMA - pflichtig sind. Da ich selbst als Musikunterhalter bei der GEMA lizensiert bin und
Musikdatei-Kopien legal abspielen darf, und das auf jeder Veranstaltung schriftlich nachweisen kann, kann eine gesonderte GEMA-Anmeldung für den privaten Veranstalter unter besonderen Bedingungen entfallen.
Die Bedingungen dazu müssen vorher vom Veranstalter abgeklärt werden. In der Regel spiele ich von Festplatte über Controller, so das Original-Dateien zur Anwendung kommen. Als gebuchter Diskotheker bin ich nicht verpflichtet vor Beginn der öffentlichen Veranstaltungen eine GEMA Gebührenabführung, die der Veranstalter zu verantworten hat, zu prüfen. Ich verlasse mich auf das Wort des Veranstalters, und stelle mein Wissen für die GEMA-Gebührenabführung auch gern zur Verfügung !

                                                                    Carlos Lippmann